Wesentliche Änderungen im Satzungsentwurf vom 10.11.2021 mit Begründung
Die Darstellung der wesentlichen Änderungen in Synopsenform ist auf Grund wesentlicher Verschiebung oder Wegfall von Paragrafen nicht möglich.
Daher erfolgt ein Überblick zu den Veränderungen in Aufzählungsform:
• Bereinigung von Rechtschreib- und Grammatikfehlern
• Aufnahme bzw. stärkere Betonung als Vereinszweck von
o Unterstützung der Verkehrswachten im Land bei ihrer Arbeit
o Gewinnung von Verkehrsteilnehmenden zur Mitarbeit
o Förderung der Jugendarbeit
o Förderung von Immissionsschutzmaßnahmen und Umweltbelangen im Straßenverkehr
o Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Verkehrssicherheit fördern
Begründung: Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll unser Verein vom Vereinszweck her zeitgemäßer und an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert aufgestellt werden.
• Ordentliche Mitglieder sind nur noch die örtlichen Verkehrswachten (und nicht mehr automatisch deren Mitglieder), die Vorstandsmitglieder sowie vom Vorstand genehmigte juristische Personen etc. Begründung: Das nur noch die örtlichen Verkehrswachten (und nicht automatisiert auch deren Mitglieder) Vereinsmitglieder sind, entspricht dem breiten Wunsch der örtlichen Verkehrswachten.
• Einführung einer reinen Fördermitgliedschaft (ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung) Begründung: Reine Fördermitgliedschaften sind zur Finanzierung unseres Vereins unverzichtbar.
• Entfall von Präsidium, Beirat und Generalsekretär Begründung: Mit Entfall von Präsidium, Beirat und Generalsekretär verschlanken wir unsere Gremienstruktur. Beiratsaktivitäten gab es seit Jahren nicht mehr. Der Wert eines Generalsekretärs erschließt sich nicht.
• Stimmrecht in der Mitgliederversammlung:
o Vorstandsmitglieder
o Vorsitzende der örtlichen Verkehrswachten und pro angefangene 100 Mitglieder eine weitere (Delegierten)Stimme
o Vom Vorstand genehmigte andere ordentliche Mitglieder
Begründung: Das Stimmrecht war so festzuschreiben, weil Mitglieder der örtlichen Verkehrswachten nicht mehr automatisch Mitglieder der Landesverkehrswacht sein sollen. Das Stimmrecht der örtlichen Verkehrswachen entspricht deren mehrheitlichem Wunsch.
• Vorstandszusammensetzung:
o Präsident*in
o Vizepräsident*innen
o Stellvertretende der Vizepräsident*innen
o Vizepräsident*in für Finanzen
o Vizepräsident*innen und deren Stellvertretende haben pro Bezirk eine Stimme
Begründung: Die Stellvertretenden der Vizepräsident*innen wurden in den Vorstand aufgenommen, damit die Belange der örtlichen Verkehrswachten mehr Berücksichtigung finden. Durch eine Stimme pro Regierungsbezirk soll bei Entscheidungen eine für die Verkehrswachten im Bezirk einheitliche Position bezogen und ein „Auseinanderdividieren“ verhindert werden.
• Wahl eines ersten Vizepräsidenten zur Vertretung des Präsidenten durch den Vorstand Begründung: Dies ist auf Grund zahlreicher Repräsentationstermine erforderlich.
• Bei der Wahl von Vizepräsident*innen und deren Stellvertretenden in den Regierungsbezirken hat jede Verkehrswacht aus dem Bezirk eine Stimme (Vorsitzende/r) und pro angefangene 100 Mitglieder eine weitere Stimme Begründung: Damit wird eine demokratische Abstimmungsform in den Regierungsbezirken eingeführt. Die Abstimmungsmodalitäten werden an die in der Mitgliederversammlung der Landesverkehrswacht angepasst.
• Reisekostenorientierung an der Reisekostenverordnung des Landes BW Begründung: Dient der Schaffung von Klarheit und Nachvollziehbarkeit.
• Onlineklausel mit der Möglichkeit digitale Mitgliederversammlungen durchzuführen und Entscheidungen in schriftlicher Form durchzuführen Begründung: Die Einführung der Online-Klausel stellt die Handlungsfähigkeit unseres Vereins in Krisenzeiten sicher und ist in Vereinen zwischenzeitlich üblich. Gleichwohl wird bei uns immer der persönliche Austausch priorisiert, sofern dies machbar ist. Entscheidungen in schriftlicher Form werden auch von der Deutschen Verkehrswacht e.V. zum Teil selbst bei Mitgliederversammlungen erfolgreich praktiziert.
• Onlineklausel und Möglichkeit schriftlicher Beschlüsse (Umlaufbeschlüsse) auch für Vorstandsarbeit Begründung: Auf Grund der Häufigkeit von Vorstandssitzungen und zum Teil langer Anfahrtswege sind diese Möglichkeiten erforderlich.