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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Verkehrswachtlerinnen und Verkehrswachtler in Baden-Württemberg,

die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. lädt ihre Mitglieder zu ihrer Jahreshauptversammlung

am Samstag, den 11. Dezember 2021, um 10:00 Uhr,
im Bürgerhaus Maichingen | Sindelfinger Straße 44 | 71069 Sindelfingen

herzlich ein. Dort empfängt Sie unser Organisationsteam ab 08:30 Uhr.


Diese Einladung ist ausdrücklich für alle Mitglieder der Landesverkehrswacht Baden-
Württemberg e.V. bestimmt.

Hinweise zur Mitgliedschaft bei der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.
Ordentliche Mitglieder der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. sind neben den
aktuell insgesamt 56 Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten in Baden-Württemberg auch
alle ordentlichen Mitglieder dieser Verkehrswachten (§ 5 Abs. 1 der LVW-BW-Satzung vom
09.05.2015).


Nachdem unsere ursprünglich auf den 29.05.2021 terminierte Jahreshauptversammlung kurzfristig abgesagt werden musste, weil nicht alle unsere Mitglieder unmittelbar eingeladen worden sind, war vorgesehen, nunmehr alle Mitglieder landesweit unmittelbar durch uns einzuladen. Unserer Aufforderung, zu diesem Zweck ihre Mitgliederlisten zu übersenden, sind neben der Verkehrswacht, die unsere Mitgliederversammlung im Mai verhinderte, 13 weitere Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten nicht nachgekommen.


Eine unmittelbare lückenlose Einladung aller Mitglieder zu unserer Jahreshauptversammlung durch die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. ist deshalb nicht möglich.


Daher werden die Vorsitzenden unserer Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten gebeten, diese Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung ihren Mitgliedern mit dem besonderen Hinweis weiterzuleiten, dass diese satzungsgemäß auch Mitglieder der Landesverkehrswacht sind.

Aufgrund der gemachten Erfahrungen können wir leider auf den folgenden Absatz nicht verzichten: Wir haben diese Verfahrensweise durch einen kompetenten Vereinsrechtsjuristen prüfen lassen. Danach besteht für die Vorsitzenden der örtlichen Verkehrswachten die rechtliche Pflicht, diese Einladung an die Mitglieder der örtlichen Verkehrswachten weiterzuleiten. Sollte dieser Pflicht nicht nachgekommen werden, besteht ggf. eine Schadensersatzpflicht für alle Aufwände im Zusammenhang mit unserer Mitgliederversammlung.


Nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte genügt eine Einladung per E-Mail dem in der Satzung festgelegten Schriftformerfordernis.

Die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung und ergänzende Hinweise zur Durchführung der Jahreshauptversammlung als Präsenzveranstaltung in der aktuellen Pandemielage sind als Anlagen beigefügt.

Wir brauchen die Mitgliederversammlung, um als Verein handlungsfähig zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf eine Satzungsänderung mit Online-Klausel.

In Anbetracht der momentan stark steigenden COVID-Zahlen werden wir besondere Aufmerksamkeit auf unser Hygienekonzept legen und die Veranstaltung selbst so kurz wie möglich halten.

Die Entwicklung von Pandemie und Coronaverordnung werden wir im Auge behalten und erforderlichenfalls auch im Hinblick auf unsere Mitgliederversammlung reagieren.

Unsere bisherige Satzung, der Entwurf unserer Satzungsänderung sowie eine Aufzählung der wesentlichen Änderungsvorschläge mit Begründung liegen dieser Einladung bei. Der Entwurf der Satzungsänderung beinhaltet die Ergebnisse einer Vorabstimmung mit den Vorsitzenden der Verkehrswachten in Baden-Württemberg am 09.10.2021 in Heilbronn.

Anträge zur Tagesordnung unserer Jahreshauptversammlung 2021 können Sie der LVW-Geschäftsstelle schriftlich oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bis spätestens 30.11.2021 übersenden.

Anmeldungen:

Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung zu unserer Jahreshauptversammlung über unsere Anmeldeseite www.lvw-bw-intern.de bis zum 03.12.2021.

Es wäre schön, wenn Sie trotz aller Widrigkeiten an unserer Jahreshauptversammlung teilnehmen könnten. Gleichermaßen haben wir aber insbesondere aufgrund des zum Teil höheren Alters unserer Mitglieder Verständnis für Corona bedingte Absagen.

 

Stuttgart, den 10. November 2021

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Burkhard Metzger
Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.