Präsenzveranstaltung / Corona-Verordnung
Bis zum Termin unsere Jahreshauptversammlung am 11.12.2021 ist eine Entwicklung von der aktuell gültigen Warnstufe zur Alarmstufe1 nicht auszuschließen.
Gem. § 10 Abs. 1 der Corona-VO der Landesregierung vom 15.09.2021 in der ab 28.10.2021 gültigen Fassung sind Vereinsveranstaltungen
1. in der Warnstufe zulässig, wobei nicht geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist.
2. in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist.
Gem. § 10 Abs. 4 der Corona-VO sind ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises und dem Zutrittsverbot nach Absatz 1 Teilnehmende an
1. Gremiensitzungen von juristischen Personen, Gesellschaften und vergleichbaren Vereinigungen, …
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat auf unsere Anfrage bestätigt, dass es sich bei der Jahreshauptversammlung unseres Vereins um eine Gremiensitzung einer juristischen Person handelt und demzufolge die Ausnahme des § 10 Abs. 4 bei unserer Jahreshauptversammlung angewendet werden kann.
Dies ist von Bedeutung, weil wahlberechtigten, nicht immunisierten Vereinsmitgliedern die Wahrnehmung ihres Wahlrechts bei der Jahreshauptversammlung nicht verwehrt werden soll.
Diese Ausnahme wird bei unserer Jahreshauptversammlung grundsätzlich berücksichtigt, sofern nicht immunisierte Teilnehmende auf diese Ausnahme bestehen.
Aus Verantwortung für die Gesundheit aller Teilnehmenden bitten wir jedoch nicht geimpfte oder genesene Teilnehmende, einen gültigen PCR-Test vorzulegen.
Ihr LVW-Geschäftsstellenteam
Programm
1. Eröffnung, Totenehrung
Burkhard Metzger, Präsident
2. Rechenschaftsbericht 2020
Burkhard Metzger, Präsident
3. Finanzbericht
Steffen Eisenbeiß, Vizepräsident Finanzen
4. Rechnungsprüfung
Karl Schäfer, KVW RV, Carsten Lachenauer, KVW CW
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Satzungsänderung
7.1 Vorstellung aktueller Satzungsentwurf
(mit eingegangenen Änderungsvorschlägen)
7.2 Diskussion
7.3 Beschlussfassung
8. Neuwahlen (nach bisheriger Satzung vom 09.05.2015)
8.1 Wahlleitung, Vorschlag und Feststellung
8.2 Wahl Vizepräsident/-in für den Regierungsbezirk Karlsruhe
8.3 Wahl Rechnungsprüfende
9. Neuwahlen auf der Grundlage Satzungsänderung
9.1 Vorstellung der zusätzlich in den Vorstand zu wählenden Stellvertretenden der vier
Vizepräsident/innen der Regierungsbezirke nach ggf. neuer Satzung
- Bekanntgabe der Wahlvorschläge aus den Bezirksversammlungen
9.2 Ankündigung der Wahlen gem. Ziff. 9.1 im schriftlichen Umlaufverfahren nach
Eintrag der neuen Satzung im Vereinsregister
10. Jahreshauptversammlung 2022 (Termin – Ort – Gastgeber)
- ggf. bewerbende Verkehrswachten
11. Ehrung
12. Bekanntgaben, Verschiedenes, Anträge
- Sachstand Digitalisierung der Verkehrswachten und weiterer Projekte
- Umzug der Geschäftsstelle der LVW-BW 2022 nach Asperg
- Mitgliedsbeiträge 2021 der Verkehrswachten an die LVW-BW
13. Schlusswort
Burkhard Metzger, Präsident
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Verkehrswachtlerinnen und Verkehrswachtler in Baden-Württemberg,
die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. lädt ihre Mitglieder zu ihrer Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 11. Dezember 2021, um 10:00 Uhr,
im Bürgerhaus Maichingen | Sindelfinger Straße 44 | 71069 Sindelfingen
herzlich ein. Dort empfängt Sie unser Organisationsteam ab 08:30 Uhr.
Diese Einladung ist ausdrücklich für alle Mitglieder der Landesverkehrswacht Baden-
Württemberg e.V. bestimmt.
Hinweise zur Mitgliedschaft bei der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.
Ordentliche Mitglieder der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. sind neben den
aktuell insgesamt 56 Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten in Baden-Württemberg auch
alle ordentlichen Mitglieder dieser Verkehrswachten (§ 5 Abs. 1 der LVW-BW-Satzung vom
09.05.2015).
Nachdem unsere ursprünglich auf den 29.05.2021 terminierte Jahreshauptversammlung kurzfristig abgesagt werden musste, weil nicht alle unsere Mitglieder unmittelbar eingeladen worden sind, war vorgesehen, nunmehr alle Mitglieder landesweit unmittelbar durch uns einzuladen. Unserer Aufforderung, zu diesem Zweck ihre Mitgliederlisten zu übersenden, sind neben der Verkehrswacht, die unsere Mitgliederversammlung im Mai verhinderte, 13 weitere Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten nicht nachgekommen.
Eine unmittelbare lückenlose Einladung aller Mitglieder zu unserer Jahreshauptversammlung durch die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. ist deshalb nicht möglich.
Daher werden die Vorsitzenden unserer Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten gebeten, diese Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung ihren Mitgliedern mit dem besonderen Hinweis weiterzuleiten, dass diese satzungsgemäß auch Mitglieder der Landesverkehrswacht sind.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen können wir leider auf den folgenden Absatz nicht verzichten: Wir haben diese Verfahrensweise durch einen kompetenten Vereinsrechtsjuristen prüfen lassen. Danach besteht für die Vorsitzenden der örtlichen Verkehrswachten die rechtliche Pflicht, diese Einladung an die Mitglieder der örtlichen Verkehrswachten weiterzuleiten. Sollte dieser Pflicht nicht nachgekommen werden, besteht ggf. eine Schadensersatzpflicht für alle Aufwände im Zusammenhang mit unserer Mitgliederversammlung.
Nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte genügt eine Einladung per E-Mail dem in der Satzung festgelegten Schriftformerfordernis.
Die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung und ergänzende Hinweise zur Durchführung der Jahreshauptversammlung als Präsenzveranstaltung in der aktuellen Pandemielage sind als Anlagen beigefügt.
Wir brauchen die Mitgliederversammlung, um als Verein handlungsfähig zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf eine Satzungsänderung mit Online-Klausel.
In Anbetracht der momentan stark steigenden COVID-Zahlen werden wir besondere Aufmerksamkeit auf unser Hygienekonzept legen und die Veranstaltung selbst so kurz wie möglich halten.
Die Entwicklung von Pandemie und Coronaverordnung werden wir im Auge behalten und erforderlichenfalls auch im Hinblick auf unsere Mitgliederversammlung reagieren.
Unsere bisherige Satzung, der Entwurf unserer Satzungsänderung sowie eine Aufzählung der wesentlichen Änderungsvorschläge mit Begründung liegen dieser Einladung bei. Der Entwurf der Satzungsänderung beinhaltet die Ergebnisse einer Vorabstimmung mit den Vorsitzenden der Verkehrswachten in Baden-Württemberg am 09.10.2021 in Heilbronn.
Anträge zur Tagesordnung unserer Jahreshauptversammlung 2021 können Sie der LVW-Geschäftsstelle schriftlich oder per Mail an
Anmeldungen:
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung zu unserer Jahreshauptversammlung über unsere Anmeldeseite www.lvw-bw-intern.de bis zum 03.12.2021.
Es wäre schön, wenn Sie trotz aller Widrigkeiten an unserer Jahreshauptversammlung teilnehmen könnten. Gleichermaßen haben wir aber insbesondere aufgrund des zum Teil höheren Alters unserer Mitglieder Verständnis für Corona bedingte Absagen.
Stuttgart, den 10. November 2021
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Metzger
Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.
Mit freundlicher Genehmigung der Heidenheimer Zeitung
Stadt Giengen und Kreisverkehrswacht Heidenheim
Die Schulanfänger an den Giengener Schulen wurden von Stadt und Kreisverkehrswacht mit neuen Leuchtwesten ausgestattet. Das bereits zum dritten Mal.
Schicke Sicherheitswesten gab’s im Oktober für die neuen Giengener Grundschüler. Bereits zum dritten Mal sorgten die Stadt Giengen und die Kreisverkehrswacht Heidenheim so für mehr Sicherheit auf dem Schulweg: In ihren Westen sind die Kinder zu jeder Tageszeit gut zu erkennen. „Die Sicherheitswesten sind eine wichtige Ausstattung“, so Barbara Wiedenmann, Geschäftsführerin der Kreisverkehrswacht. „Auch wir Erwachsene unterschätzen immer wieder, wie schlecht man in der Dämmerung gesehen wird. Bei kleinen Kindern ist dieses Problem noch größer.“
Foto: Stadt Giengen
Schülerlotsen ausbilden
Zusätzlich bildet die Kreisverkehrswacht in der Bühlschule weitere Schülerlotsen aus. „Auch das ist eine tolle Sache, die unserer Schulgemeinschaft sehr zugutekommt“, kommentierte die geschäftsführende Schulleiterin Nicole Arndt. OB Dieter Henle nahm den Faden gerne auf: „Wir freuen uns sehr, beide Aktionen in Kooperation mit der Kreisverkehrswacht durchführen zu können.“ Noch vor Ort vereinbarten die Beteiligten, die Zusammenarbeit weiter fortzusetzen.