Gemäß der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa, sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist eine Teilnahme an der Radfahrausbildung gesetzlich vorgeschrieben.
Grundsätzlich findet die Radfahrausbildung in der Klassenstufe 4 der Grundschulen statt.
Der theoretische Teil wird von den Lehrkräften der jeweiligen Schulen vermittelt. Die praktische Ausbildung übernehmen speziell geschulte Beamte des Referates Prävention des Polizeipräsidiums Ulm.
Jährlich nehmen ca. 60 Grundschulklassen an der Radfahrausbildung teil.
Stationäre Jugendverkehrsschule
Unsere stationäre Jugendverkehrsschule an der Seewiesenbrücke 10, 89520 Heidenheim bietet einen realitätsnahen Verkehrsraum mit Straßen, Einmündungen, Kreuzungen, Gehwegen, Kreisverkehr sowie Verkehrszeichen und Ampelanlagen.


Mobile Jugendverkehrsschule
Zudem gibt es im Landkreis Heidenheim weitere Schulungsplätze in Nattheim, Giengen sowie Sontheim/Brenz, die die Polizeibeamten mit unserer mobilen Jugendverkehrsschule ansteuern. Im Anhänger steckt ein kompletter Verkehrsparcours mit Ampelanlagen, Verkehrsszeichen, Markierungen und ausreichend Fahrrädern.
Über 70 Jahre Erfahrung
Bereits 1951 wurde bei der Olgaturnhalle ein „Verkehrskindergarten" eingerichtet – der erste in Baden-Württemberg.
Aktuelle Ausbilder
Die praktische Radfahrausbildung wird von Beamtinnen und Beamten des Referates Prävention des Polizeipräsidiums Ulm durchgeführt.
Fragen zur Radfahrausbildung? Wenden Sie sich bitte hierfür an das Referat Prävention des Polizeipräsidium Ulm, unter Tel. (0731)1 88-14 44 oder per e-mail: ulm.pp.praevention@polizei.bwl.de