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Mit freundlicher Genehmigung durch die Heidenheimer Zeitung

 

Radfahrausbildung Im Landkreis üben jährlich rund 1300 Schüler, wie sie sich im Straßenverkehr richtig verhalten. Manche Kinder tun sich dabei besonders schwer. Ein Besuch auf dem Übungsplatz.

Von Laura Strahl

Einfach rauf aufs Rad und losfahren. Bevor es so weit ist, heißt es für Kinder erst einmal üben, üben, üben. Genau genommen sogar zweimal: Zuerst kommt das Fahrradfahren an sich, dann sind die Verhaltensregeln im Straßenverkehr an der Reihe. Für Schüler der Klasse vier ist das verpflichtend. Nach dem Theorie-Teil an der Schule stehen für sie vier Praxiseinheiten auf dem zentralen Verkehrsübungsplatz in den Seewiesen an.

„Die Radfahrausbildung ist absolut sinnvoll“, sagt Christina Hölzel, Lehrerin an der Herbrechtinger Bibrisschule, während ihre Schüler hoch konzentriert ihre Runden über den Übungsplatz der Kreisverkehrswacht drehen. Die Erfahrung der Lehrerin zeigt: Bei der Radfahrausbildung sind die meisten Schüler besonders motiviert, bringt sie doch ein Stück Selbstständigkeit mit sich. „Das ist den Kindern sehr wichtig.“

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Defizite in der Motorik
Auch Uwe Barth, einer von drei Polizeibeamten, die sich im Kreis Heidenheim um die Radfahrausbildung von Grundschülern kümmern, bestätigt das. Ein Großteil der Kinder sei sehr bemüht und aufmerksam. Das heißt aber nicht, dass am Ende der Übungstage, also nach einer „theoretischen und praktischen Lernzielkontrolle“, alle Kinder mit einem „Bestanden“ nach Hause gehen. Neben den besonders erfolgreichen Schülern (bis vier Fehlerpunkte), die sich über einen Wimpel der Verkehrswacht freuen dürfen, und den Schülern, die das Lernziel mit bis zu zehn Fehlerpunkten ebenfalls erreicht haben, gibt es auch immer wieder Kinder, die nach der Radfahrausbildung noch immer Übungsbedarf haben.

Sie erhalten am Ende zwar wie ihre Klassenkameraden einen Fahrradführerschein, allerdings wird dort nicht „erfolgreich teilgenommen“, sondern „teilgenommen“ angekreuzt. Außerdem geht die Mitteilung an die Eltern, dass noch Förderbedarf besteht und sich das Kind im Straßenverkehr nicht sicher zurechtfindet. Idealerweise sollen diese Kinder mit einer anderen Schulklasse noch einmal am Unterricht teilnehmen. Im besten Fall kommen dann auch ihre Eltern dazu. „Sie sollen sehen, was ihre Kinder machen“, erklärt Barth, der seit drei Jahren im für die Radfahrausbildung zuständigen Referat Prävention tätig ist. „Es ist uns ein Herzensanliegen, dass alle Kinder gesund durch den Straßenverkehr kommen.“

Den Kindern erklärt Uwe Barth das mit dem folgenden Satz: „Fahrt nur so schnell, wie ihr denken könnt.“ Denn natürlich ist es für die Grundschüler eine Herausforderung, die in der Schule erarbeiteten theoretischen Inhalte in der Praxis richtig umzusetzen. Besonders schwierig, sagt Barth, sei das Linksabbiegen. Hier müssen die Kinder acht Punkte beachten, angefangen beim Umschauen, ob von hinten ein Fahrzeug kommt, über das Handzeichen bis zum tatsächlichen Abbiegen. Viele Wiederholungen sind bei dieser gefährlichen Aktion von Vorteil.

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Besonders bei Kindern mit motorischen Defiziten. „Die Motorik ist oft nicht mehr so gut ausgebildet wie früher“, sagt Barth. So gebe es heute immer wieder Kinder, die Probleme haben, das Gleichgewicht zu halten. Die Gründe dafür vermutet der Polizeibeamte im Elternhaus und in den Medien. Statt mit den Eltern das Fahrradfahren zu üben oder sich überhaupt sportlich zu betätigen, stehen in der Freizeit andere Beschäftigungen im Mittelpunkt. Dabei sollen die Kinder das Fahrradfahren eigentlich bereits sicher beherrschen, wenn sie in der vierten Klasse mit der Radfahrausbildung beginnen.

Eigentlich. Denn manche Kinder sind auf dem Fahrrad mehr als nur unsicher: Sie können überhaupt nicht Fahrradfahren, haben es von ihren Eltern nie gelernt. „Stadtkinder haben oft gar kein Fahrrad“, sagt Barth. Ausgrenzen wolle man aber niemanden. Deshalb habe die Kreisverkehrswacht, die auch die Fahrräder für die Radfahrausbildung zur Verfügung stellt, vor einiger Zeit auch Laufräder angeschafft. „Damit haben wir schon Erfolge erzielt“, sagt Barth. So könnten manche Kinder am dritten Tag der Ausbildung bereits das Gleichgewicht halten. Bei einer Klassenstärke von 16 bis 26 Kindern könne man sich aber nur sehr am Rande Zeit nehmen, Kindern das Fahrradfahren beizubringen.

Und das leuchtet ein. Immerhin betreut das dreiköpfige Team (1,5 Personalstellen) an den meisten Tagen bis zu drei Klassen. Jährlich sind das etwa 70 Klassen mit circa 1300 Schülern von 43 verschiedenen Schulen aus dem gesamten Landkreis.


Verkehrsregeln für Radfahrer: Wo darf man fahren und wie?

Radwege, die mit einem blauen Radwegschild ausgewiesen sind, müssen auch benutzt werden. Sind Wege nur als „frei für Radfahrer“ ausgeschrieben, dürfen Radfahrer auch auf der Straße fahren. Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer, solange ein Radweg sie nicht auf die linke Seite führt. Gibt es gar keinen Radweg, müssen erwachsene Radler auf der Fahrbahn fahren. Kinder bis acht Jahre hingegen müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen von einer Person über 16 Jahre begleitet werden. Bis zehn Jahre darf man noch auf dem Gehweg radeln, kann aber auch die Fahrbahn nutzen. Gibt es keine Fahrradampel, gelten die Lichtzeichen für Autofahrer. Fußgängerampeln gelten seit 2017 für Fahrräder nicht mehr. Fahrräder dürfen Zebrastreifen überqueren, Autos müssen aber nicht für sie halten, es sei denn, der Radfahrer steigt ab. Sagt ein Verkehrszeichen „Radfahrer absteigen“, ist das eine Aufforderung, aber keine Pflicht. Nur auf Gehwegen darf man eben nicht fahren. Auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn dürfen Fahrradfahrer immer nebeneinander fahren – ist kein Streifen da, nur solange der Verkehr nicht behindert wird.

Ein Helm ist wichtig, um schweren Verletzungen vorzubeugen. Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland aber weder für Kinder noch für Erwachsene. Mit Handy in der Hand darf man nicht radeln, allerdings sind Kopfhörer, so lange man noch etwas hört, erlaubt. Ans innerörtliche Tempolimit von 50 Stundenkilometern müssen sich Fahrradfahrer theoretisch nicht halten. Für Radler gilt jedoch, immer eine angemessene Geschwindigkeit einzuhalten. Ab einem Alkoholblutwert von 0,3 Promille kann sich ein Radfahrer bei einem Unfall strafbar machen. Ab 1,6 Promille ist das Radeln sowieso verboten. Vor dem Abbiegen muss der Fahrradfahrer kenntlich machen, wo er hin möchte. Er muss in der Kurve selbst aber kein Handzeichen mehr geben. Beim Überholen sollte man klingeln. Fahrräder dürfen auch auf Gehwegen geparkt werden. Außerdem darf man sie mit Beleuchtung auf der Straße abstellen.

Ein sicheres Fahrrad muss laut Straßenverkehrszulassungsordnung mit einer hörbaren Klingel, zwei Bremsen und rutschfesten Pedalen mit je zwei Rückstrahlern sowie zwei Rückstrahlern pro Felge ausgestattet sein. Auch ein weißer Scheinwerfer und Rückstrahler vorne und ein rotes Licht und Großrückstrahler nach hinten sind im Dunkeln vorgeschrieben. Pv