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Bedingungen für die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer

Die von der Deutschen Verkehrswacht gestiftete Auszeichnung kann Kraftfahrern verliehen werden, die sich als verkehrssicher bewährt haben und sich gleichzeitig verpflichten, auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein.

Auf die Auszeichnung besteht kein Rechtsanspruch.

Die Auszeichnung kann deutschen Kraftfahrern mit Wohnsitz im In und Ausland verliehen werden. Ausländischen Kraftfahrern kann sie nur dann verliehen werden, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, und wenn sie während des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums hier ein Kraftfahrzeug regelmäßig geführt haben.

Die Verleihung setzt voraus, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften

  • weder gerichtlich bestraft worden ist,
  • noch mit einem Bußgeld belegt worden ist, das zu einer Eintragung in das Verkehrs Zentralregister beim Kraftfahrt Bundesamt geführt hat,
  • ferner nicht wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorschriften bestraft worden

Die Verleihung setzt außerdem voraus, dass dem Antragsteller innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden ist.

Gerichtliche Bestrafungen, Verhängungen von Bußen, Entziehungen von Fahrerlaubnissen und die Verhängungen von Fahrverboten bleiben unberücksichtigt, wenn ihre Eintragungen in den Registern getilgt sind oder zu tilgen waren (§ 49 Bundeszentralregistergesetz).
Der Ausgang eines laufenden Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eines Ermittlungs- ¬oder Strafverfahrens wegen der Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften ist abzuwarten; ebenso der Ausgang eines laufenden Verfahrens wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorschriften.



Die Auszeichnung wird in folgenden Stufen verliehen:

in Bronze

für 10 Jahre Fahrzeit

in Silber

für 20 Jahre Fahrzeit

in Silber mit Eichenkranz

für 25 Jahre Fahrzeit

in Gold

für 30 Jahre Fahrzeit

in Gold mit Eichenkranz

für 40 Jahre Fahrzeit

als goldenes Lorbeerblatt

für 50 Jahre Fahrzeit

 

Für Berufskraftfahrer wird die Auszeichnung in folgenden Stufen verliehen:

in Bronze

für 5 Jahre Fahrzeit

in Silber

für 10 Jahre Fahrzeit

in Gold

für 20 Jahre Fahrzeit

in Gold mit Eichenkranz

für 30 Jahre Fahrzeit

 

Bei der Verleihung werden die Verleihungsurkunde, eine Anstecknadel, ein Ausweis und ein Berechtigungsschein zum einmaligen Bezug von Fahrzeugplaketten ausgehändigt. Weitere Anstecknadeln können von der zuständigen Verkehrswacht bezogen werden. Spätere Bestellungen von Fahrzeugplaketten sind unter Beifügung des Ausweises, der zurückgesandt wird, an die Verkehrswacht Medien & Service Center, 53338 Meckenheim, Postfach 1129, zu richten.

Der Antrag auf Verleihung der Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist von dem Antragsteller entweder zusammen mit einer von ihm beim Kraftfahrt¬-Bundesamt in Flensburg eingeholten Auskunft aus dem Verkehrszentralregister oder mit dem von ihm ausgefüllten Formular des Kraftfahrt Bundesamtes, bei dem die Unterschrift beglaubigt oder eine beglaubigte Kopie des Personal¬ausweises oder Reisepasses beigefügt ist, bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Verkehrswacht einzureichen. Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen ihre Angaben an die Deutsche Verkehrswacht in 53338 Meckenheim richten.

Wahrheitswidrige Angaben schließen die Verleihung aus.

Für die Bearbeitung ist vorher ein Kostenbeitrag in Höhe von € 15,30 zu entrichten.

Die Auszeichnung ist nicht übertragbar.


Der Ausgezeichnete verpflichtet sich, Urkunde, Anstecknadel, Ausweis und Plakette unaufgefordert zurückzugeben,

  • wenn die für die Verleihung gegebenen Voraussetzungen nicht vorlagen,
  • wenn durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wird; in besonderen Härtefällen kann die Landesverkehrswacht den Träger

der Auszeichnung auf dessen Antrag von dieser Verpflichtung entbinden.

Für die Fahrzeugplakette gelten folgende Bestimmungen:

  • die Plakette darf nur an einem Kraftfahrzeug angebracht werden, das der Ausgezeichnete selbst regelmäßig führt. Vor Verkauf oder Weitergabe des Fahrzeugs ist die Plakette zu entfernen
  • die Anbringung an Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Personen oder Güterbeförderung ist nur zulässig, wenn der Ausgezeichnete dieses Fahrzeug regelmäßig führt.
  • die Plaketten sind nummeriert und bei der Deutschen Verkehrswacht listenmäßig

 

Jede Art von kommerzieller Werbung mit der Auszeichnung ist unzulässig.

Deutsche Verkehrswacht e.V.
53338 Meckenheim

Verfahrensweise bei der Kreisverkehrswacht Heidenheim

Verwenden Sie bitte den Antrag zur Verleihung der von der Deutschen Verkehrswacht gestifteten Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer / Berufskraftfahrer und senden Sie diesen bitte – mit Anlagen (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister – an die Geschäftsstelle der Kreisverkehrswacht (beide Formulare bitte unterschreiben!):

Barbara Wiedmann

Hauptstr. 4

89561 Dischingen


Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift sowie der Anlage zu diesem Antrag an das KBA (Kopie des Personalausweises, Reisepasses, ...) erfolgt von hier.
Im weiteren Verlauf werden Sie dann – nach Rückmeldung von der Landesverkehrswacht und dem Kraftfahrtbundesamt – zur Ehrung eingeladen.